Diese Website benutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Website, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. >Mehr Infos<

Suchen Sie die aktuelle neue Pflichtversicherungsgrenze 2024
und die Beitragsbemessungsgrenzen bei den Krankenversicherungen von 2002 bis 2024
(Alte Bundesländer)

Wir helfen Ihnen bei der Suche - denn hier sind die Ergebnisse

Diese Seite ist ein Service des

AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.
 

Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung?

Generell: Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Arbeitnehmer nur, wenn sie ein Jahr lang die Pflichtversicherungsgrenze
überschritten haben.
 

Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) muss bei Arbeitnehmern besonders die Pflichtversicherungsgrenze (Jahresarbeitsentgeldgrenze) bzw. Versicherungspflichtgrenze beachtet werden.

Pflichtversicherungsgrenzen:

Pflichtversicherungsgrenze 2024: Einkommen mindestens 69.300,- € bzw. mtl. 5.775,00 €

Pflichtversicherungsgrenze 2023: Einkommen mindestens 66.600,- € bzw. mtl. 5.550,00 €

Pflichtversicherungsgrenze 2022: Einkommen mindestens 64.350,- € bzw. mtl. 5.362,50 €

Pflichtversicherungsgrenze 2021: Einkommen mindestens 64.350,- € bzw. mtl. 5.362,50 €
 

Arbeitnehmer dürfen sich laut der letzten Gesundheitsreform bereits dann privat krankenversichern, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen ein Jahr lang die jeweilige Pflichtversicherungsgrenze übersteigt.

Pflichtversicherungsgrenze bedeutet, daß Arbeitnehmer nur dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen können, wenn sie mehr verdienen *) als mit der Pflichtversicherungsgrenze festgelegt wurde.

Es zählt das gesamte Jahreseinkommen inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld usw. (Regelmäßiger Verdienst *).

*) Zum Jahreseinkommen zählen, soweit die Leistungen nicht steuerfrei gewährt werden oder nicht mit einem Pauschalsteuersatz versteuert werden, alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Sonderzuwendungen, die wenigstens einmal jährlich gewährt werden wie:
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. oder weiteres Gehalt,
Pauschalen: Spesenpauschale, Fahrtkostenpauschale, Überstundenpauschale,
Zulagen: Verantwortungszulagen, Schichtzulagen, Zulagen für Schmutzarbeit, Erschwerniszuschläge, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmer-Sparzulage.

Besonderheit bei den Pflichtversicherungsgrenzen:
Für alle Versicherten, die bereits vor dem 01.01.2003 in der Privaten Krankenversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Regelung. Für diesen Personenkreis ist nach wie vor die alte Pflichtversicherungsgrenzenregelung gültig. Das heisst, deren Pflichtversicherungsgrenzen entsprechen den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV:

Beitragsbemessungsgrenze 2024: 62.100,- €  bzw. mtl. 5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze 2023: 59.850,- €  bzw. mtl. 4.987,50 €

Beitragsbemessungsgrenze 2022: 58.050,- €  bzw. mtl. 4.837,50 €

Beitragsbemessungsgrenze 2021: 58.050,- €  bzw. mtl. 4.837,50 €
 

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen, das darüber hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Monat seit 2002
 
(siehe unterste Kurve)

© André Liebig, Lohn-Info - Beitragsbemessungsgrenzen

Diese Entwicklung bedeutet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die über ein monatliches Einkommen oberhalb dieser jeweiligen Grenzen verfügen, in den letzten 18 Jahren (mit 3 Ausnahmen) jährlich steigende Beiträge.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.

Klicken Sie
hier

© Bundeszentrale für politische Bildung - Versicherungspflichtgrenze, Pflichtversicherungsgrenze

Für Fragen, Angebote, Vorschläge, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen AUV Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unsere E-Mail-Adresse info@auv.de über unseren Kontakt-Button zur Verfügung.

Kontakt

Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärung

Die Broschüren zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung mit dem Titel:
 “
GESETZLICH ODER PRIVAT VERSICHERN
sind wieder verfügbar.

Auszug aus dem Inhalt:

  • Grundsätzliche Unterschiede zwischen der GKV und der PKV
  • Für welchen Personenkreis ist eine PKV möglich und sinnvoll
  • Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
  • Familienplanung und Krankenversicherung
  • Krankenversicherung im Rentenalter
  • Entwicklung der beiden Systeme
  • Wichtige Neuerungen zur Gesundheitsreform
  • Bausteine einer PKV
  • Wie finde ich die richtige PKV?
  • und vieles mehr....

 Komplettes Inhaltsverzeichnis der Broschüre klicken Sie hier

Zurück zur Seite Versicherungspflichtgrenzen
Broschüre - gesetzlich oder privat versichern - Bestellformular


Versicherungspflichtgrenzen
 

Seitenanfang oben Pflichtversicherungsgrenzen

Versicherungspflichtgrenze - Pflichtversicherungsgrenze - Datenschutz

Suche nach Pflichtversicherungsgrenzen 2024, Versicherungspflichtgrenzen, 2024, Jahresarbeitsentgeldgrenzen,  Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze, Pflichtversicherungsgrenze, Jahresarbeitsentgeldgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, GKV, private Krankenversicherung, PKV, Krankenkassen, Broschüren Krankenversicherungen

Diese Seite wurde optimiert für eine Bildschirmauflösung 1280x1024 Pixel und Schriftgrad “Mittel”

[versicherungspflichtgrenzen] [pflichtversicherungsgrenzen] [versicherungspflichtgrenze]

Impressum des AUV e.V. Design & Technik © by AUV-Versicherungsmakler
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AUV e.V.
Diese Seite ist ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diese Seite jedoch gerne verlinken.